Plattenstufen als Tritt- und Setzstufen

Plattenstufen als Tritt- und Setzstufen werden individuell auf Maß gesägt. Gesägte Stufenplatten sind als übliche Belagsstufen einschichtig und unbewehrt.
Trittstufen werden präzise als gerade oder gewendelte Stufenplatten gefertigt.

Stärke der Stufen
Die Trittstufen sind mindestens D= 4,0 cm stark, die Setzstufe kann aus D= 3,0 oder 4,0 cm starkem Material gefertigt werden.

Abmessungen der Stufen                 
Stärke der Trittstufen  D= 4,0 cm           max. Einzellänge bis 130,0 cm
Stärke der Setzstufen D=3,0  o. 4,0 cm  max. Einzellänge bis 130,0 cm

Ausbildung der Stufenvorderkanten
Tritt- und Setzstufen / bündig oder mit Untertritt

Stufenaufbau:

Um eine Betontreppe (Ortbetontreppe oder Fertigteiltreppe) mit Betonwerkstein belegen zu können, ist es notwendig, die Fertigteiltreppe mind. 6,0 cm  tiefer einzubauen. Nur dann ist es möglich, den Treppenbelag mit den entsprechenden Mörtelstreifen (Zementmörtel 1:4); Breite von 10-15 cm in Laufrichtung angeordnet; "spannungsfrei" nach DIN 18 333 "Betonwerksteinarbeiten" einzubauen.

Zur Verbesserung der Trittsicherheit als auch der optischen Erkennbarkeit fertigen wir die Trittstufen mit unterschiedlichen Gleitschutzprofilen, Kontraststreifen oder Korundstreifen.